
„Das wichtigste Resultat aller Bildung ist die Selbsterkenntnis!“
-Ernst von Feuchtersleben – österreichischer Schriftsteller
Arbeitnehmer, die die Voraussetzungen für eine Förderung der beruflichen Weiterbildung erfüllen, erhalten von der Bundesagentur für Arbeit einen Bildungsgutschein. Die Bundesagentur für Arbeit kann den Bildungsgutschein auf
Die Entscheidung über die Förderung der beruflichen Weiterbildung trifft weiterhin die Bundesagentur für Arbeit.
Die Teilnahme ist förderlich notwendig um:
Vor Begin der Teilnahme an einer Weiterbildung muss eine Beratung durch die Agentur für Arbeit erfolgen. Dem Arbeitnehmer wird das Vorliegen der Voraussetzungen mit dem Bildungsgutschein bescheinigt und er erhält damit die Zusicherung, dass die durch die Teilnahme an der Weiterbildung anfallenden Kosten übernommen werden.
Der Inhaber des Bildungsgutscheines muss innerhalb der Gültigkeitsdauer mit der Maßnahme beginnen, um einen Verfall zu verhindern.
Der Bildungsgutschein kann bei einem zugelassenen Bildungsträger eigener Wahl eingelöst werden. Die Bildungsmaßnahme muss für die Weiterbildungsförderung zugelassen und für den Zeitraum des Eintrittes gültig sein.
Informationen über unseren zugelassene Maßnahmen erhalten Sie hier.
Der vom Teilnehmer ausgewählte Bildungsträger bestätigt auf dem Bildungsgutschein (Ausfertigung für den Träger) die Aufnahme in die zugelassene Maßnahme und legt den Bildungsgutschein vor Beginn der Maßnahme bei der Gutschein ausstellenden Agentur für Arbeit vor, ansonsten verliert er seine Gültigkeit.
Damit die Leistung zeitnah bewilligt werden kann, reichen Sie bitte die von der Agentur für Arbeit ausgehändigten Formulare rechtzeitig vor Beginn zurück.
Weitere Informationen erhalten Sie im bei der Agentur für Arbeit im Merkblatt 6 „Förderung der beruflichen Weiterbildung“.
Die Verfahrensweise gilt ebenfalls für die Ausgabe von Bildungsgutscheinen an erwerbsfähige Hilfebedürftige, die Leistungen nach dem Sozialgesetz Zweites Buch (SGB II) erhalten.
(Quelle: Agentur für Arbeit)