BildungsprämieBildungsprämie

„Eine Investition in Wissen bringt immer noch die besten Zinsen“

-Benjamin Franklin -  amerikanischer Politiker

Logos "Aufstieg durch Bildung", Logo Bundesministerium für Bildung und Forschung,  Logo "ESF für Deutschland", Logo Europäische Kommission
Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.

Die Bundesregierung hat sich verpflichtet die Bereitschaft der Menschen zu unterstützen, welche durch private Investitionen in die persönliche, allgemeine berufliche Weiterbildung Vorsorge für eine erfolgreiche Beschäftigungsbiografie treffen. Mit dem „Prämiengutschein“ im Rahmen der Bildungsprämie werden das Lernen im Lebenslauf des Einzelnen, der Erfolg der Wirtschaft und die Zukunft der Gesellschaft realisiert.

Lassen Sie sich beraten in einer  zugelassenen Beratungsstelle!

Sind Sie aus der Region Freiberg/ Olbernhau, dann sind wir für Sie da! 

Das Verfahren stellt sich im Überblick wie folgt dar:

  • Sie suchen uns auf, damit wir Ihnen einen Gutschein ausstellen können.
  • Im Rahmen unserer Prämienberatung werden Ihre persönlichen Voraussetzungen, das Weiterbildungsziel und die Anforderungen an die Weiterbildung geklärt. Sollten diese erfüllt sein, erhalten Sie einen Gutschein.
  • Als Ihre Beratungsstelle benennen wir auf dem Prämiengutschein das Weiterbildungsziel und die geeigneten Weiterbildungsanbieter. Wir erklären Ihnen die Finanzierungsmöglichkeiten.
  • Sie buchen bei einem der genannten Weiterbildungsanbieter einen Kurs bzw. Prüfung für das auf dem Gutschein angegebene Weiterbildungsziel. Der Weiterbildungsanbieter akzeptiert bei Annahme den Prämiengutschein die anteilige Begleichung der Gebühren in Höhe des Gutscheinwertes mit dem Prämiengutschein.

Möglichkeiten der Finanzierungen:

Achtung - Neue Förderrichtlinie zum 01.01.2010!

  • Der maximale Gutscheinwert steigt von maximal 154 € auf maximal 500€. Mit dem höheren Gutscheinwert soll den geförderten Personen zudem die Finanzierung von umfangreichen und höherwertigen Weiterbildungen erleichtert werden.
  • Die Einkommensgrenze für den Erhalt der Prämiengutscheine wird von 20.000 € / 40.000 € (gem. § 13 Abs 1 Nr. 1 VermBG) auf 25.600 € / 51.200 € (gem. § 2a WoPG) zu versteuerndes Jahreseinkommen angehoben.

 

Unsere Ansprechpartner:

Frau Stäglich und Frau Hübler