
„Ein jeder nur, was er lernen kann; doch der den
Augenblick ergreift,das ist der rechte Mann.“-Johann Wolfgang von Goethe, Faust – Erster Teil – Schriftsteller
Durch die verstärkte Förderung von Qualifizierungen während der Kurzarbeit beabsichtigt die Bundesregierung die Unternehmen darin zu unterstützen, die wirtschaftliche Krise für die berufliche Weiterbildung Ihres Personals zu nutzen.
Im Konkreten übernimmt die Bundesagentur für Arbeit einen Teil der Weiterbildungskosten während der Kurzarbeit sowie die gesamten Sozialversicherungsbeiträge, die auf das Kurzarbeitergeld entfallen.
Neben den Einsparungen der Unternehmen profitieren die einzelnen Arbeitnehmer/-innen von der Qualifizierung während der Kurzarbeit, wenn Sie in der entfallenden Arbeitszeit an unseren geförderten Weiterbildungsmaßnahmen (Hier fehlt noch ein Link) teilnehmen.
Weiterbildung gering qualifizierter Mitarbeiter/-innen | Weiterbildung qualifizierter Mitarbeiter/-innen |
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Wer wird gefördert? | |
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Welche Weiterbildungsmaßnahmen werden gefördert? | |
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In welcher Höhe werden die Weiterbildungskosten erstattet? | |
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Bitte informieren Sie sich über unser Bildungsangebot! (Hier fehlt noch ein Link)